Patientenverfügung: Darum ist sie so wichtig

Ob Unfall oder schwere Krankheit: In bestimmten Situationen können Menschen nicht mehr klar äußern, wie sie medizinisch behandelt werden möchten. Für den Fall, dass Betroffene selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, lässt sich mit einer Patientenverfügung vorsorgen. „Das Dokument ist häufig auch für Angehörige eine Entlastung“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Sie müssen schwierige Entscheidungen über die Behandlung ihrer Lieben dann nicht selbst treffen.“

Auf präzise Formulierungen achten

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. „In ihm legt eine volljährige Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in einem medizinischen Ernstfall wünscht oder nicht wünscht“, erklärt Heike Morris. Wirksam wird die Patientenverfügung in Fällen, in denen die Person selbst nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu bilden – beispielsweise dann, wenn sie nach einem Unfall bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert wird.

Die Umstände und Krankheiten, bei deren Eintreten bestimmte medizinische Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, sollten in dem Dokument präzise geschildert sein. „Allgemeine Angaben wie der Wunsch nach ‚Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen‘ reichen nicht aus.“

Zugriff über das Vorsorgeregister

Bürgerinnen und Bürger können die Patientenverfügung sowie weitere Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Seit Januar 2023 dürfen darauf auch Ärztinnen und Ärzte rund um die Uhr zugreifen, wenn eine Patientin oder ein Patient nicht mehr ansprechbar und eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist. „Das medizinische Fachpersonal kann so auch gleich mit einer eingetragenen Vertrauensperson in Kontakt treten“, sagt Heike Morris.

Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Diese Dokumente stellen sicher, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson die eigenen Behandlungswünsche durchsetzt. Darüber hinaus kann die benannte Person bevollmächtigt werden, für die Patientin oder den Patienten rechtsgeschäftliche Entscheidungen zu treffen, zu denen diese oder dieser nicht mehr fähig ist.